AGB / Widerruf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Anmeldung für einen Kurs der VHS erfolgt schriftlich per Post, per Telefax (0551) 49 52 132, per E-Mail oder über die Internetadresse www.vhs-goettingen.de. Die Kursabrechnung erfolgt vorzugsweise im SEPA-Lastschriftverfahren. Zum Einzug muss ein gültiges SEPA-Mandat vorliegen. Die Anmeldung kann auch persönlich in den Geschäftsstellen der VHS zu den Öffnungszeiten erfolgen.

    Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen, auf den Anmeldeformularen in unseren Programmheften bzw. sind auf unserer Internetseite www.vhs-goettingen.de hinterlegt. Bei Onlineanmeldungen über unsere Homepage bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeiten per PayPal oder Kreditkarte (Visa oder MasterCard) zu zahlen. Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder per Post.
     
  2. Die Anmeldung kann auch persönlich in den Geschäftsstellen der VHS zu den Öffnungszeiten erfolgen.
     
  3. Das Vertragsverhältnis mit der VHS kommt mit der persönlichen oder schriftlichen Anmeldung gem. Ziffer 1 und 2 sowie nach Kursbeginn durch Eintrag in die Kursliste rechtswirksam zustande. Widerrufsrechte z.B. nach § 312 d, § 355 BGB bleiben hiervon unberührt. Lehrgangsverträge kommen mit der Zusendung der Anmeldebestätigung der VHS Göttingen Osterode gGmbH unter dem Vorbehalt zustande, dass die festgelegte Mindestteilnehmerzahl zum Lehrgangsbeginn erreicht wird.
     
  4. Die Höhe der verbindlichen Kursentgelte ist in der Kursausschreibung im Programmheft bzw. auf der Homepage der VHS abgedruckt.

    Die Kursentgelte sind ggf. zzgl. der in der Kursbeschreibung angegebenen Materialkosten, grundsätzlich fällig und in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

    Die Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlung des Entgelts, es sei denn, es liegt ein Fall des zulässigen Rücktritts gem. Ziffer IV bzw. ein wirksamer Widerruf gem. Ziffer IX der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

    Bei einer Anmeldung nach Kursbeginn (z. B. durch Eintrag in die Kursliste) ist das Entgelt innerhalb von sieben Kalendertagen zu entrichten.
     
  5. Mahnkosten sowie Rückbelastungskosten durch ein gescheitertes Lastschrifteinzugsverfahren gehen zu Lasten der*des Teilnehmenden und werden von der VHS dieser*diesem in Rechnung gestellt. Für jede außergerichtliche Mahnung durch die VHS werden € 2,00 in Rechnung gestellt. Die Rückbelastungskosten durch ein gescheitertes Lastschrifteinzugsverfahren werden in entstandener Höhe weitergegeben.

    Der*dem Teilnehmenden bleibt gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden bzw. Aufwendungen der vorgenannten Art für Mahnkosten und Rückbelastungskosten nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind.

 

II. Ermäßigungen

Ermäßigungsfähige Kurse sind durch schriftlichen Hinweis in der Kursausschreibung auf der Website der VHS (www.vhs-goettingen.de) jeweils gekennzeichnet. Für Kurse, deren Gebühren nicht von den Teilnehmenden selbst, sondern von Dritten getragen werden, gelten grundsätzlich keine Ermäßigungen. Ansonsten gewähren wir folgende Ermäßigungen:

  1. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, laufender Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 40% Ermäßigung.
     
  2. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I und Au Pair-Beschäftigte erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 10% Ermäßigung.
     
  3. Mitglieder des Fördervereins der Volkshochschule erhalten 10% Ermäßigung.
     
  4. Freie Mitarbeiter*innen können je Semester einen Kurs auf Antrag ermäßigt besuchen, die Ermäßigung ist auf € 80,00 begrenzt.
     
  5. Erfolgt bei Lehrgängen die Zahlung der Lehrgangsgebühren in einer Summe, wird ein Nachlass von 5% gewährt (gilt nur für Privatkunden, nicht für Kunden, die Unternehmen sind).
     
  6. Die Geschäftsführung kann in schriftlichen begründeten Ausnahmefällen weitere Entgeltermäßigungen gewähren.
     
  7. Material-, Verzehr- und sonstige Nebenkosten sind grundsätzlich nicht ermäßigungsfähig.

III. Materialkosten

Die Kursgebühren enthalten für gewöhnlich Material-, Verzehr- und sonstige Nebenkosten, die bei der Kursausschreibung ausgewiesen werden. In Einzelfällen werden Nebenkosten separat (zum Beispiel nach Verbrauch) zusätzlich berechnet und eingezogen oder direkt durch die Kursleitenden verkauft. Dies ist bei der Kursausschreibung ausgewiesen.

IV. Rücktritt von der Anmeldung, Kursabsagen und Erstattung von Kursentgelten

  1. Werden ausgeschriebene Kurse durch die VHS abgesagt, z. B. weil die Mindestanzahl der Teilnehmenden nicht erreicht ist, werden die Teilnehmenden über die Absage unverzüglich schriftlich (in Ausnahmefällen auch telefonisch) informiert.
     
  2. Bereits eingezahlte Kursentgelte und ggf. Materialkosten werden in voller Höhe unverzüglich nach Vorlage der Anmeldebestätigung bzw. der Einzahlungsquittung zurückerstattet.

    Der*die Teilnehmende kann nach erfolgter Anmeldung von der Anmeldung in den nachfolgend aufgeführten Fällen schriftlich zurücktreten:
  • Bei Lehrgängen ist bis zum Lehrgangsbeginn ein Rücktritt ohne finanzielle Verpflichtungen möglich. Nach Lehrgangsbeginn kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei einer Kündigung ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 25% der noch offenen Lehrgangsgebühr zu zahlen. Der*die Teilnehmende wird die Möglichkeit des Nachweises eingeräumt, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
     
  • Ein Rücktritt ist bei Kursen und Bildungsurlaubsseminaren bis höchstens 15 Kalendertage vor dem ersten Kurstermin (maßgeblich ist der Eingang des schriftlichen Rücktritts bei der VHS) möglich. Bei fristgerechtem Rücktritt erfolgt die Rückzahlung bereits eingezahlter Kursentgelte entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen:

    Nach Vorlage der Anmeldebestätigung oder der Einzahlungsquittung erfolgt unverzüglich die Rückzahlung der Kursentgelte und etwaig bereits erhobener und bezahlter sonstiger Kostenbeiträge abzgl. der Verwaltungsaufwendungen für Anmeldung und Abwicklung des Rücktritts in Höhe von € 10,00 und ggf. der der VHS von Dritten in Rechnung gestellten Beträge z.B. für Übernachtung, Unterrichtsmaterial usw.

    Der*dem Teilnehmenden bleibt vorbehalten, einen geringeren Aufwand für Anmelde- und Rücktrittskosten bzw. der von dritter Seite der VHS in Rechnung gestellten Beträge nachzuweisen.
     
  • Ein Rücktritt der*des Teilnehmenden nach Beginn des Kurses ist nur aus wichtigen Gründen und nur unter Vorlage entsprechender Nachweise zum Rücktrittsgrund möglich.

    Liegt ein begründeter Einzelfall vor, erfolgt nach Vorlage der Anmeldebestätigung oder der Einzahlungsquittung unverzüglich die anteilige Rückzahlung der Kursentgelte (gem. IV.2.b) abzüglich der Verwaltungsaufwendungen für Anmeldung und Abwicklung des Rücktritts in Höhe von € 10,00, abzüglich des auf die Teilnehmenden entfallenden Materialeinsatzes und abzüglich der von dritter Seite der VHS in Rechnung gestellten Beträge, z.B. für Übernachtung, Unterrichtsmaterial usw.

    Das anteilige Kursentgelt entspricht dem Betrag des Kursentgeltes, welches auf die zum Zeitpunkt des begründeten Rücktritts noch nicht abgelaufene Kursdauer entfällt.

    Der*dem Teilnehmenden bleibt vorbehalten, einen geringeren Aufwand für Anmelde- und Rücktrittskosten, des Materialeinsatzes oder der von dritter Seite der VHS in Rechnung gestellten Beträge nachzuweisen.
     
  • Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
     
  • In allen Fällen, in denen die VHS als Vermittlerin auftritt, z. B. Studienfahrten, gelten die besonderen Reisevertragsbedingungen der VHS Göttingen Osterode gGmbH. Für Sonderveranstaltungen gelten die besonderen Projektverträge und Veranstaltungsbedingungen.

V. Kündigung durch die VHS

Die VHS kann unter der Voraussetzung des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  1. Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störungen des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten.
     
  2. Ehrverletzungen aller Art gegenüber Dozent*innen, gegenüber Vertragspartner*innen oder Beschäftigten der VHS.
     
  3. Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
     
  4. Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
     
  5. Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

VI. Teilnahmebescheinigung

Nach regelmäßig absolviertem Kurs kann der*die Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung erhalten.

Die erste Teilnahmebescheinigung ist kostenlos. Für jede weitere werden bei Selbstabholung € 10,00, bei Versand € 11,50 berechnet.

Die besonderen Regelungen für Prüfungen bleiben hiervon unberührt.

VII. Hausordnung

Es gelten die Hausordnungen der Unterrichtsstätten. In den Unterrichtsgebäuden darf nicht geraucht werden. Die Hinweise der Hausmeister sind zu beachten.

Illegales Kopieren von Software, illegale Installation fremder Software auf den Rechnern der VHS, gezielter Aufruf von Internetseiten mit pornografischen, rechtsradikalen oder rechtswidrigen Inhalten werden von uns nicht geduldet und führen zum sofortigen Kursausschluss. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

VIII. Haftung, Ausnahmen von diesen Teilnahmebedingungen

  1. Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit übernimmt die VHS nur für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter*innen oder von Erfüllungsgehilfen der VHS beruhen.

    Für sonstige Schäden übernimmt die VHS die Haftung nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter*innen oder von Erfüllungsgehilfen der VHS beruhen.
     
  2. Unsere Kursangebote richten sich gewöhnlich an Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren.
  • Wir behalten uns vor, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die allein zu einer Veranstaltung angemeldet werden oder erscheinen, von der Teilnahme auszuschließen.
     
  • Nehmen Kinder und Jugendliche mit Begleitpersonen (sog. Groß-/Eltern-Kind-Kurse) gemeinsam an Veranstaltungen teil, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird.
     
  • In ausdrücklich als Kinderkursen ausgeschriebenen Angeboten (z. B. Ferienfreizeiten) obliegt die Aufsichtspflicht für Teilnehmende unter 12 Jahren (im folgenden Kinder) bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der geplanten Veranstaltungszeit den Erziehungsberechtigten bzw. den Personen, denen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen haben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn im Kursraum erscheinen und nach Veranstaltungsende im Kursraum umgehend abgeholt werden oder allein kommen und/oder allein nach Hause gehen dürfen.
     
  • Toilettengänge und Pausen finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
     
  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit den Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss, und die Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z. B. über Allergien, die während der Veranstaltungszeit relevant sein können.
     
  • Die VHS behält sich vor, Kinder und Jugendliche, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen oder unter anderweitige Aufsicht zu stellen, bis ein Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
     
  • Falls durch Mitwirkung eines Kindes oder Jugendlichen Personen- und Sachschäden während des Unterrichts verursacht werden, haftet die VHS lediglich dann, wenn ihr die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist. Im Übrigen haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder.
     

       3. Für Raumvermietungen sowie die externe Nutzung von Unterrichträumen gelten eigene Entgelt- und Nutzungsordnungen.

Göttingen, 28. Februar 2023
gez. Carola Müller
Geschäftsführerin

IX. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu entrichten an:

VHS Göttingen Osterode gGmbH
Bahnhofsallee 7
37081 Göttingen

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ihre VHS Göttingen Osterode gGmbH

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