Ermäßigungen

Ermäßigungen für unsere Angebote

  • Aufstiegs-Bafög

Wenn Sie an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, welche in einer staatlich anerkannten Prüfung endet, können sie das sogenannte Aufstiegs-Bafög beantragen. Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren und sollten Sie über die Restsumme ein Darlehen der KfW-Bank beantragen, werden Ihnen nach Bestehen der Prüfung nochmals 40 % auf das Darlehen erlassen. Infos gibt es direkt bei der NBank.

  • Bildungsgutschein

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können Arbeitssuchende an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Bildungsgutschein sichert die volle Übernahme der Lehrgangskosten und kann beim Bildungsträger Ihrer Wahl eingelöst werden, sofern die Bildungsmaßnahme nach AZAV zertifiziert ist.

  • Ermäßigung unserer Kursgebühren

Kursentgelte für Kurse, die durch ausdrücklich schriftlichen Hinweis in der Kursausschreibung auf unserer Website gekennzeichnet sind und für die nicht Dritte die Kurskosten übernehmen, können in den nachfolgend aufgeführten Fällen ermäßigt werden:

  1. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, laufender Sozialhilfe oder Wohngeld (SozialCard-Inhaber*innen) erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 40 % Ermäßigung.
  2. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I sowie Au-Pair-Beschäftigte erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung.
  3. Mitglieder der Fördervereine der Volkhochschule erhalten 10 % Ermäßigung.
  4. Freie Mitarbeiter*innen können je Semester einen Kurs auf Antrag ermäßigt besuchen, die Ermäßigung ist auf € 80,00 begrenzt.
  5. Erfolgt bei Lehrgängen die Zahlung der Lehrgangsgebühren in einer Summe, wird ein Nachlass von 5 % gewährt.
  6. Die Geschäftsführung kann in schriftlich begründeten Ausnahmefällen weitere Entgeltermäßigungen gewähren.
  7. Materialkosten sind grundsätzlich nicht ermäßigungsfähig.

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