Ermäßigungen für unsere Angebote
- Ermäßigung unserer Kursgebühren
Ermäßigungsfähige Kurse sind durch schriftlichen Hinweis in der Kursausschreibung auf der Website der VHS (www.vhs-goettingen.de) jeweils gekennzeichnet. Für Kurse, deren Gebühren nicht von den Teilnehmenden selbst, sondern von Dritten getragen werden, gelten grundsätzlich keine Ermäßigungen. Ansonsten gewähren wir folgende Ermäßigungen:
- Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, laufender Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 40% Ermäßigung.
- Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I sowie Au Pair-Beschäftigte und Juleica-Inhaber*innen (Jugendleiter*innen-Card) erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 10% Ermäßigung.
- Mitglieder der Fördervereine der Volkshochschule erhalten 10% Ermäßigung.
- Freie Mitarbeiter*innen können je Semester Kurse im Wert von maximal € 130,00 kostenfrei besuchen.
- Erfolgt bei Lehrgängen die Zahlung der Lehrgangsgebühren in einer Summe, wird ein Nachlass von 5% gewährt (gilt nur für Privatkunden, nicht für Kunden, die Unternehmen sind).
- Die Geschäftsführung kann in schriftlich begründeten Ausnahmefällen weitere Entgeltermäßigungen gewähren.
- Material-, Verzehr- und sonstige Nebenkosten sind grundsätzlich nicht ermäßigungsfähig.
- Aufstiegs-Bafög
Wenn Sie an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, welche in einer staatlich anerkannten Prüfung endet, können sie das sogenannte Aufstiegs-Bafög beantragen. Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren und sollten Sie über die Restsumme ein Darlehen der KfW-Bank beantragen, werden Ihnen nach Bestehen der Prüfung nochmals 40 % auf das Darlehen erlassen. Infos gibt es direkt bei der NBank.
- Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können Arbeitssuchende an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Bildungsgutschein sichert die volle Übernahme der Lehrgangskosten und kann beim Bildungsträger Ihrer Wahl eingelöst werden, sofern die Bildungsmaßnahme nach AZAV zertifiziert ist.
- Sozialcard Göttingen
Um Menschen in schwierigen Lebenslagen über die staatlichen Leistungen hinaus zu unterstützen, hat der Rat der Stadt Göttingen die Einführung einer SozialCard in Göttingen beschlossen. Mit der Karte können verschiedene Angebote in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sport und Kultur vergünstigt oder kostenlos genutzt werden. SozialCard-Inhaber*innen mit Wohnsitz in Göttingen erhalten einmal jährlich, zusätzlich zur 10-prozentigen Ermäßigung, einen Gutschein im Wert von 40,00 Euro für den Besuch der VHS Göttingen Osterode gGmbH. Weitere Informationen zur SozialCard finden Sie hier.
- Sonderkonditionen für HAWK Studierende
Studierende der HAWK erhalten 50 % Ermäßigung auf die VHS-Gebühr für Studierende auf Sprachkurse gegen Vorlage der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung. Die Ermäßigung bezieht sich auf die Kerngebühr des Teilnehmerbeitrags. Die Kooperation bezieht sich auf Kurse in Sprachen, die nicht an der HAWK angeboten werden. Ausgenommen sind demnach derzeit DaF, Englisch, Spanisch, Türkisch, Arabisch; Ausnahmen können jedoch im Einzelfall nicht an der HAWK angebotene Formate in diesen Sprachen sein. Alle andere Sprachkurse werden durch die Kooperation gefördert.
Studierende, die ein Erasmus-Auslandssemester planen, können über ihr jeweiliges Auslandsamt/ International Office einen Gutschein zur sprachlichen Vorbereitung erhalten. Die Teilnahme an einem Sprachkurs ist gegen Vorlage des Gutscheins einmalig kostenfrei. Für Gasthörer*innen gelten die regulären VHS Gebühren.
Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Anmeldung per E-Mail: Bitte schicken Sie per E-Mail einen Scan Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung oder den Gutschein mit Angabe der Kursnummer der Veranstaltung, für die Sie sich anmelden möchten, an die VHS.



